Jugend
Hinweis
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) wurde am 29. Jänner 2020 durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 (BGBl. I Nr. 8/2020) gegründet. Seither ist die Sektion II des BMAFJ für die Jugend-Agenden zuständig. Zuvor waren diese im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes angesiedelt.
Da sich die Webseite des Bundesministeriums derzeit noch in der Aufbauphase befindet, sind die Inhalte zum Themenbereich Jugend vorübergehend auf folgender Webseite aufrufbar:
https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/jugend.html.